Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Holland Sport Systems BV.

Artikel 1 - Anwendbarkeit
1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Offerten, Verträge, wie auch immer genannt, und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich niedergelegt haben.
1.3 Die Anwendbarkeit etwaiger vom Kunden verwendeter allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen und wird hiermit ausdrücklich abgelehnt und für unanwendbar erklärt.
1.4 "Kunde" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder, der uns Aufträge oder Bestellungen erteilt, Produkte kauft oder Verträge mit uns schließt, unabhängig von seiner Bezeichnung.

Artikel 2 - Angebote/Angebote
2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind 8 Tage lang oder so viel länger oder kürzer gültig, wie darin angegeben, aber immer unverbindlich. Solche Angebote und Kostenvoranschläge sind daher allenfalls eine Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen. Sie können von uns noch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Annahme widerrufen werden.
2.2 Wird ein Auftrag von einem Kunden ohne vorheriges Angebot von uns erteilt, so kommt ein Vertrag nur zustande, wenn wir ihn innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang schriftlich bestätigen oder tatsächlich ausführen.
schriftlich bestätigen oder tatsächlich durchführen.

Artikel 3 - Preise
3.1 Alle Preise gelten für die Lieferung frei Haus Holland Sport Systems in Veenendaal und verstehen sich ohne Nebenkosten, Abgaben, Verpackung, Gebühren und Kosten für zusätzliche Arbeiten usw. sowie ohne Mehrwertsteuer. Von diesem Zeitpunkt an gehen die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers, wobei das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung gemäß Artikel 10 übertragen wird. Bei internationalen Geschäften gelten die Incoterms (DAP - Delivered At Place), wie sie zuletzt von der Internationalen Handelskammer festgelegt wurden (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde).
3.2 Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise aufgrund von Kostenerhöhungen, gleich welcher Art und welchen Grundes, also u.a. aufgrund von Rohstoffpreiserhöhungen, allgemeinen Lohnerhöhungen oder Inflationsbereinigungen zu erhöhen.

Artikel 4 - Lieferung und Risiko
4.1 Angegebene Lieferzeiten sind niemals als strenge Fristen zu betrachten, sondern höchstens als Richtwerte. Bei Überschreitung der genannten Frist geraten wir erst nach schriftlicher Inverzugsetzung und Ablauf der darin gesetzten angemessenen Frist in Verzug.
4.2 Teillieferungen sind zulässig.

Artikel 5 - Versammlung und Entgegennahme
5.1 Für die Montage gelten zusätzlich unsere Allgemeinen Montage- und Aufstellbedingungen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen und von uns gewünschten Mitwirkungshandlungen unverzüglich zu erbringen, wozu ausdrücklich auch die Verpflichtung zur Abnahme der Kaufsache gehört.
5.3 Die Annahme gilt als verweigert, wenn die bestellten Waren dem Kunden zur Lieferung angeboten wurden - wozu auch die Mitteilung gehört, dass die Waren dem Kunden unter Beachtung der Bestimmungen in Artikel 3.1 zur Verfügung stehen -, sich die Lieferung jedoch als unmöglich erwiesen hat oder der Kunde die Annahme der Waren verweigert hat. Dadurch gerät der Kunde ohne weitere Inverzugsetzung sofort in Verzug, wobei u.a. die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung auf den Kunden übergegangen ist.
5.4 Alle unsere Kosten, die sich aus der Annahmeverweigerung ergeben, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, unbeschadet unserer sonstigen Rechte in Bezug auf dieses Versäumnis des Kunden. Diese Kosten beinhalten ausdrücklich eine angemessene Vergütung für die Lagerung, die sich an den ortsüblichen Sätzen orientiert, sowie, falls von uns als angemessen erachtet, Versicherungskosten.
5.5 Werden geplante Montagearbeiten innerhalb von 48 Stunden vor Beginn abgesagt oder verschoben, so werden zwei Manntage berechnet.

Artikel 6 - Reklamationen
6.1 Die Kontrolle über die Menge der gelieferten Waren obliegt dem Kunden. Erhebt er nicht so bald wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 48 Stunden nach dem tatsächlichen Erhalt der Waren, schriftlich Einspruch, so gelten die auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten angegebenen Mengen als richtig.
6.2 Sonstige Beanstandungen müssen spätestens 8 Werktage nach dem tatsächlichen Erhalt der Ware oder nachdem der Kunde einen Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen können, schriftlich bei uns eingehen.
6.3 Aus der Art und Weise, wie die Muster, Modelle oder Entwürfe ausgeführt wurden, können keine Rechte abgeleitet werden. Auch aus Katalogen, Fotografien, Abbildungen, Zeichnungen usw. können keine Rechte abgeleitet werden.
6.4 Wurde die Ware vom Kunden ganz oder teilweise verarbeitet oder in Gebrauch genommen, so ist sie damit genehmigt und unsere Haftung hierfür und damit in vollem Umfang erloschen, es sei denn, der Mangel kann erst bei oder im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme festgestellt werden.

Artikel 7 - Zahlung
7.1 Die Zahlungsfrist ist für:
Bestellungen ohne Montage:
- 40% innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung
- 60% innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Lieferung der Waren
Aufträge einschließlich Montage
- 30% innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung
- 60% innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Lieferung der Waren
- 10% innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Montage
(sofern nicht schriftlich anders vereinbart)
7.2 Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Rechnungen schriftlich eingereicht werden.
7.3 Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, Zinsen in Höhe von 1 % (ein Prozent) pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung zu berechnen.
7.4 Die Zahlung erfolgt in unserem Büro oder auf ein von uns zu benennendes Konto in Euro
es sei denn, wir haben schriftlich erklärt, dass die Zahlung in einer anderen Währung erfolgen kann.
7.5 Alle außergerichtlichen Inkassokosten, die uns entstehen, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden zu erreichen, gehen zu Lasten des Kunden.

7.6 Wir behalten uns das Recht vor, vor Beginn der Produktion und/oder Lieferung ein Akkreditiv oder eine andere solide Form der (Zahlungs-)Garantie oder Sicherheit nach unserem alleinigen Ermessen zu verlangen.

Artikel 8 - Aufrechnung/Aussetzung
8.1 Eine Aufrechnung, ein Abzug, ein Skonto oder eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung ist nicht zulässig, es sei denn, wir haben die Gegenforderung vorbehaltlos und unmissverständlich schriftlich anerkannt.

Artikel 9 - Verzug
9.1 Wenn der Kunde irgendeine Verpflichtung, die sich für ihn aus dem Vertrag ergibt, nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie im Falle eines (Antrags auf) Konkurses, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs, der Unterstellung des Kunden in ein Konkursverfahren oder der Schließung, Auflösung oder Liquidation seines Unternehmens oder einer entsprechenden Maßnahme nach ausländischem Recht, ist der Abnehmer von Rechts wegen und mit sofortiger Wirkung in Verzug, und wir sind berechtigt, den Vertrag nach unserem Ermessen und ohne Verpflichtung zum Schadenersatz und unbeschadet der uns sonst zustehenden Rechte ganz oder teilweise aufzulösen oder die (weitere) Erfüllung des Vertrags durch uns auszusetzen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist. In solchen Fällen sind wir außerdem berechtigt, die sofortige Zahlung der uns zustehenden Beträge zu verlangen.

Artikel 10 - Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, die sich aus den Verträgen über die Lieferung von Waren und den damit verbundenen Arbeiten (falls vorhanden) ergeben, bzw. bis zur Bezahlung der Forderungen wegen Nichterfüllung solcher Verträge. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware in Gebrauch zu geben, zu vermieten, zu verpfänden, zu übereignen oder anderweitig an Dritte zu veräußern oder zu belasten.
10.2 Solange die Zahlung nicht vollständig erfolgt ist und der Kunde in Verzug ist oder wir begründeten Anlass zu der Befürchtung haben, dass der Kunde in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware ohne vorherige Inverzugsetzung unverzüglich zurückzufordern (Eigentum an der Ware). Der Kunde ermächtigt uns hiermit unwiderruflich und bedingungslos, seine Räumlichkeiten zu diesem Zweck zu betreten.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu versichern, in jedem Fall gegen die Risiken von Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung. Der Käufer darf Ansprüche gegen seinen Versicherer aus einer Versicherung im Sinne dieses Absatzes nicht an Dritte verpfänden oder als Sicherheit (im weitesten Sinne des Wortes) für Dritte dienen lassen. Zahlungen für die Beschädigung und den Verlust der in diesem Artikel genannten Waren treten an die Stelle der betreffenden Waren. Auf unser erstes Anfordern hat der Käufer jede von uns verlangte Mitwirkung zu leisten, um sicherzustellen, dass diese Zahlungen an uns geleistet werden oder um zu unseren Gunsten Sicherheiten - auch in Form eines Pfandes - für diese Zahlungen zu bestellen.

Artikel 11 - Entlastung
11.1 Im Falle zurechenbarer Nichtlieferung, verspäteter, unvollständiger oder mangelhafter Lieferung wird unsere Verpflichtung zum Schadensersatz in vollem Umfang dadurch erfüllt, dass wir nach unserer Wahl das, was der Kunde gekauft oder bestellt hat, nachliefern, nachbessern oder reparieren.
11.2 Unsere Haftung beschränkt sich in allen Fällen ausdrücklich auf die Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels oder, wenn kein Ersatz, keine Nachbesserung oder Reparatur erfolgt, auf den Betrag des Kaufpreises, so dass wir niemals für (weitere) Schäden, einschließlich Folgeschäden, haftbar sind, und wir daher in keinem Fall zum Ersatz von Handelsverlusten, entgangenem Gewinn, Schäden infolge von Personenunfällen, Schäden infolge von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden oder irgendeinem anderen Schaden verpflichtet sein werden.
11.3 Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht unsere eventuelle Haftung aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Produkthaftung.

Artikel 12 - Entschädigung
12.1 Wir haften gegenüber Dritten für Schäden, die bei der Ausführung des Vertrags, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, entstehen, niemals mehr, als wir gegenüber dem Kunden haften würden. Der Kunde stellt uns von jeder weiteren Haftung gerichtlich und außergerichtlich frei und wird uns in seinen Verträgen mit Dritten nach Möglichkeit entsprechend freistellen.

Artikel 13 - Höhere Gewalt
13.1 Eine Nichterfüllung einer Verpflichtung unsererseits gilt in jedem Fall als nicht zurechenbar (und geht daher auch nicht zu unseren Lasten) im Falle höherer Gewalt, unter anderem bei Verzug und/oder Nichterfüllung durch oder seitens unserer Lieferanten, Auftragnehmer, Subunternehmer, Spediteure oder sonstiger von uns eingeschalteter Dritter, bei Feuer, Streiks, politischen Streiks oder Aussperrungen, Unruhen oder Aufständen, Krieg, behördliche Maßnahmen - politischer oder anderer Art - einschließlich Ausfuhr-, Einfuhr- oder Durchfuhrverbote, klimatische Umstände, besondere Bodenverhältnisse, Frost und alle anderen Umstände, die nach vernünftigem Ermessen nicht von uns erwartet werden können und/oder die wir nach vernünftigem Ermessen nicht zu vertreten haben und/oder die wir nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehen konnten.

Artikel 14 - Anwendbares Recht
14.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den von uns mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ergeben, werden dem zuständigen Gericht vorgelegt und von diesem entschieden. Es gilt ausschließlich das niederländische Recht.

Holland Sport Systems BV
Veenendaal
Tel.: +31 - (0)343 - 461199
www.hollandsportsystems.nl
www.hss-online.nl