Das Subventionsprogramm "Förderung des Baus und der Instandhaltung von Sportanlagen" oder BOSA ist für Amateursportorganisationen bestimmt. Diese Organisationen können Zuschüsse für den Bau und die Instandhaltung von Sportanlagen sowie für die Anschaffung von Sportgeräten beantragen. Für das Jahr 2025 stehen 74 Millionen Euro zur Verfügung. Das Budget wird in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge verteilt.
Der Zuschuss richtet sich an Amateursportorganisationen mit den folgenden Merkmalen:
- Die Unterkunft wird dem Amateursport zur lokalen Nutzung zur Verfügung gestellt
- Es handelt sich um eine juristische Person des Privatrechts (z. B. einen gemeinnützigen Verein)
- Der Verein hat den richtigen SBI-Code. Codes, die mit den Zahlen 93.1 beginnen, sind Sportorganisationen und daher förderfähig.
Aktueller Stand
Die Regel besagt, dass kein weiterer Zuschuss mehr beantragt werden kann, wenn der Gesamtbetrag der für 2025 beantragten Zuschüsse 155 % des Budgets übersteigt. Dies bedeutet, dass das Antragsformular geschlossen wird, sobald der beantragte Zuschussbetrag 114,7 Mio. EUR übersteigt. Bis zum 6. März 2025 sind 3.296 Anträge eingegangen, und der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich bis zu diesem Zeitpunkt auf 111,7 Mio. EUR.
Wie funktioniert das?
Sie können 20 % der Kaufsumme zurückerhalten, wenn Sie mindestens 12.500,00 € für Baukosten, Instandhaltungskosten und/oder den Kauf von Sportgeräten ausgeben. Sie gestalten Ihre Unterkunft für mindestens 8.333,00 € nachhaltiger oder barrierefrei? Dann können Sie 30 % der Kosten für die dafür benötigten Materialien erstattet bekommen. Sie können einen Zuschuss von maximal 2,5 Millionen pro Kalenderjahr beantragen.
In Anbetracht unseres Angebots können Sie für die unten aufgeführten Produkte einen Zuschuss erhalten:
- Teamspinde bei 20%
- Gepäckschließfächer bei 20%
- Ballschließfächer bei 20%
- Golf-Schließfächer zu 20%
- Tribünenplätze zu 20%
- Business-Sitze zu 20%
- Umkleidekabinenbänke zu 20%
- Außenmöbel zu 20%
DUMAVA
Das Zuschussprogramm für nachhaltige Sozialimmobilien (DUMAVA) wird von der niederländischen Unternehmensagentur durchgeführt. Ab 2025 wird es auch für Sportanlagen im Besitz von Amateursportorganisationen offen sein. Ab dem 2. Juni 2025 können Sie dafür einen Zuschuss beantragen. Bitte beachten Sie: Sie können entweder die BOSA oder die DUMAVA nutzen. Es gibt eine Reihe von Unterschieden zwischen den beiden Systemen, über die Sie hier lesen können.
Möchten Sie mehr oder umfassendere Informationen? Dann klicken Sie hier für die Website des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport.
